Kosten


Die Betreuung durch eine Tagesmutter oder Tagesvater wird  - auf Antrag -finanziell bezuschusst, wenn die Betreuung durch eine qualifizierte und anerkannte Tagespflegeperson geleistet wird. . 

Da dies auf uns zutrifft, setzen sich die Betreuungskosten, die von Ihnen zu leisten sind,  aus einer Zahlung an des Jugendamts und einem Elternbeitrag an uns zusammen.

Der Landkreis Karlsruhe zaht auf Antrag pro förderungsfähiger Betreuungsstunde einen Betrag von 6,50 € direkt an uns und fordert dafür von Ihnen einen Eigenanteil zurück. Dieser Eigenanteil hängt von Ihrem Netto-Haushaltseinkommen und den beantragten Betreuungstunden ab.

Ihr Elternbeitrag ist von den tatsächlich vereinbarten Betreuungsstunden bei uns abhängig, da wir Staffelpreise haben.

Daher werden die Gesamtbetreuungskosten anhand unterschiedlicher Faktioren ermittelt und sind nicht allgemein definierbar.

Da es leider schwierig werden kann, sich selbst den anfallenden Elternanteil auszurechnen, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Beratung an, in der wir gemeinsam mit Ihnen Ihre persönlichen Betreuungskosten ermitteln können.

 

Unsere Staffelpreise

Anhand der fest gebuchten Betreuungstage werden Monatspauschalen errechnet. Dabei ist der Multiplikator der nach Anzahl der Betreuungsstunden gestaffelte Stundensatz:

          bis 15,75 Std/Woche  beträgt der Stundensatz               9,50 €

16,00 bis 21,00 Std/Woche  beträgt der Stundensatz               9,00 €

21,25 bis 26,25 Std/Woche  beträgt der Stundensatz               8,65 €

26,50 bis 31,50 Std/Woche  beträgt der Stundensatz               8,35 €

31,75 bis 36,75 Std/Woche  beträgt der Stundensatz               8,10 €

37,00 bis 42,00 Std/Woche  beträgt der Stundensatz               7,90 €

42,25 bis 47,00 Std/Woche  beträgt der Stundensatz               7,80 €

 

Die gebuchten Wochenstunden werden mit 49 Wochen multipliziert (52 Jahreswochen  abzgl. 3 Wochen unbezahlten Urlaub) und auf 12 Zahlmonate verteilt. 

 

In unseren Staffelpreisen sind die Betreuungsleistungen der Tagespflegeperson, die Kosten für Verpflegung, Spiel- und Bastelmaterial, Kosten für allgemeins Pflegeprodukte sowie Kosten der Unterkunft bereits enthalten.